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Schutzzonen

Das Reussdelta ist grösstenteils Naturschutzgebiet. Drei Zonen sorgen für den Schutz der sensiblen Tier- und Pflanzenwelt des Reussdeltas den genauen Verlauf der Zonen sehen Sie auf dem detaillierten Schutzzonenplan.

ALLGEMEINE SCHUTZBESTIMMUNGEN

In allen drei Zonen (Naturschutzzone grün, Wasser- und Uferschutzzone rot, Umgebungszone gelb)

  • müssen Hunde an der Leine geführt werden.

Zudem ist es verboten:

  • zu lagern, zu zelten und zu campieren,
  • mit Fluggeräten (Drohnen, etc.) zu starten und zu landen,
  • Modellflugzeuge fliegen zu lassen,
  • das Gebiet mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern zu befahren,
  • das Gelände ausserhalb der bezeichneten Reitwege zu bereiten.

NATURSCHUTZZONE GRÜN

Zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen ist es verboten:

  • das Gelände ausserhalb der bezeichneten Wege und Strassen zu betreten und zu befah-ren,
  • Pflanzen und Pilze zu pflücken, auszugraben oder zu zerstören,
  • Tiere zu töten, zu verletzen, zu fangen oder zu füttern,
  • zu baden und die Wasserflächen zu befahren,
  • Feuer zu entfachen.

WASSER- UND UFERSCHUTZZONE ROT

Zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen ist es verboten:

  • zu baden und die Wasserflächen zu befahren, Pflanzen zu pflücken, auszugraben oder zu zerstören, Tiere zu töten, zu verletzen, zu fangen oder zu füttern.

Vorbehalten bleibt die bewilligte Fischerei.


UMGEBUNGSZONE GELB

Zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen ist es verboten,

  • in den Gräben und Fliessgewässern zu baden und die Wasserflächen zu befahren,
  • in den Gräben und Fliessgewässern zu fischen, ausgenommen in der Reuss südlich der Holzbrücke des «Weg der Schweiz» und im Giessen südlich der Unterquerung der Bahn-hofstrasse Flüelen,
  • die Seefläche mit immatrikulationspflichtigen Booten und mit Surfbrettern zu befahren, ausgenommen Ruderboote und Boote zur bewilligten Fischerei.